|

|
|
|
Abstandsauflagen für Roundup®UltraMax zu Gewässern
|

- Für Roundup®UltraMax existieren keine Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern
- Die Mindestabstände zu Gewässern unterscheiden sich bundesländerspezifisch
- Aus diesem Grund empfehlen wir, die jeweils gültige Regelung bei der zuständigen amtlichen Stelle zu erfragen.
- Auflagentext:
NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der, gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
|
|
|
|