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Abstandsauflagen für Roundup®UltraMax zu Gewässern

 

  • Für Roundup®UltraMax existieren keine Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern
  • Die Mindestabstände zu Gewässern unterscheiden sich bundesländerspezifisch
  • Aus diesem Grund empfehlen wir, die jeweils gültige Regelung bei der zuständigen amtlichen Stelle zu erfragen.
  • Auflagentext:
  • NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der, gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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